Dass sich die Corona-bedingten Vorgaben durch Bund, Land oder Landkreis gerade in den Wintermonaten schnell ändern können, sind wir ja bereits gewohnt. Daher freuen wir uns, dass seit dem 12. Dezember 2021 eine weitere Erleichterung zur weiterhin bestehenden 2Gplus-Regel bei Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen in Kraft getreten ist: 

Aufgrund der geänderten Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen kann bei der Nutzung von Sporthallen auf Tests verzichtet werden, wenn pro Sportler eine Fläche von mindestens 10 Quadratmetern zur Verfügung steht. Da dies bei Tennishallen der Fall ist, ist die Vorlage von aktuellen Tests durch die Tennisspieler nicht mehr erforderlich. 

Für Besucher dagegen besteht weiterhin die Testpflicht! Ausgenommen hiervon sind Kurzzeitbesucher mit einer Verweildauer von bis zu 15 Minuten. 

Für nicht geboosterte Besucher gilt:

  • PCR-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein
  • Schnell- und Selbsttests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Selbsttests dürfen nur vor Ort und unter Aufsicht durchgeführt werden. Die kontrollierende Person muss die Durchführung des Tests und das Testergebnis schriftlich bestätigen. Entsprechende Vordrucke stehen im Clubhaus zur Verfügung.  

Von der 2Gplus-Regel weiterhin nicht betroffen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 

Die Einhaltung der 2Gplus-Regel ist Pflicht. Jeder erwachsene Nutzer der Halle muss sich ergänzend zum Einloggen mit der Luca-App vor Betreten der Tennishalle in die ausliegende Liste eintragen. Mit seiner Unterschrift wird die Einhaltung der 2Gplus-Regel bestätigt.  

Im gesamten Clubhaus gilt weiterhin Maskenpflicht: FFP2- Masken ab 14 Jahren, Kinder unter 14 Jahren einfache Mund-Nasen-Bedeckung, Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen. 

Wir bitten alle Mitglieder/Gäste, die bestehenden Vorgaben zu beachten.