Weitere Erleichterungen: 3G-Regelung tritt in Kraft
Mit der neuen Corona-Landesverordnung vom 24. Februar 2022 treten weitere Erleichterungen für die Nutzung von Sportanlagen in Kraft. Hier gilt ab sofort die 3G-Regelung in Innenräumen, so dass sich auch negativ getestete Personen wieder in unserer Tennishalle aufhalten bzw. Tennis spielen können.