Erleichterungen zur 2Gplus-Regel
Aufgrund der geänderten Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen kann bei der Nutzung von Sporthallen auf Tests verzichtet werden, wenn pro Sportler eine Fläche von mindestens 10 Quadratmetern zur Verfügung steht. Da dies bei Tennishallen der Fall ist, ist die Vorlage von aktuellen Tests durch die Tennisspieler ist nicht mehr erforderlich. Für Besucher dagegen besteht weiterhin die Testpflicht! Hier erfahrt ihr weitere Details.