Bis einschließlich 23. Februar 2022 gilt in Niedersachsen die so genannte „Winterruhe“. Während dieses Zeitraums sind bei unseren Punktspielen in der Winterrunde keine Zuschauer zugelassen. Für Begleitpersonen (hier bitten wir darum, die Anzahl auf ein absolutes Minimum zu beschränken!) gilt die 2Gplus-Regelung:

  • PCR-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein
  • Schnell- und Selbsttests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Selbsttests dürfen nur vor Ort und unter Aufsicht durchgeführt werden. Die kontrollierende Person muss die Durchführung des Tests und das Testergebnis schriftlich bestätigen. Entsprechende Vordrucke stehen im Clubhaus zur Verfügung.  

Erleichterungen gibt es für geboosterte Personen, denn diese müssen keinen Test nachweisen.

Grundsätzlich besteht im gesamten Clubhaus sowie in der Tennishalle Maskenpflicht – ausgenommen sind hiervon die aktiven Tennisspieler/innen:

  • FFP2- Masken ab 14 Jahren
  • Kinder unter 14 Jahren einfache Mund-Nasen-Bedeckung
  • keine Maskenpflicht für Kinder unter 6 Jahren

Welche Regelungen für den Zeitraum nach dem 23. Februar gelten, werden wir rechtzeitig an dieser Stelle kommunizieren.