Ab 1. Dezember 2021 gilt im Landkreis Rotenburg (Wümme) die Warnstufe 2. Ab diesem Zeitpunkt gilt für die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen die 2G+-Regelung! Unsere Tennishalle darf daher ab sofort nur von genesenen oder geimpften Personen mit aktuellem negativen Testergebnis genutzt werden. Dies gilt auch für den Hallenvorraum sowie die Umkleide- und Duschräume.

  • PCR-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Schnell- und Selbsttests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.

Wichtig: Selbsttests dürfen nur vor Ort und unter Aufsicht durchgeführt werden. Die kontrollierende Person muss die Durchführung des Tests und das Testergebnis schriftlich bestätigen. Entsprechende Vordrucke liegen aus bzw. können hier heruntergeladen werden und sind nach dem Ausfüllen in den Briefschlitz zum Hallenbüro einzuwerfen.

Seit dem 4. Dezember 2021 sind mit einer Booster-Impfung versehene Personen von dieser Regelung ausgenommen. Sie benötigen keinen negativen Testnachweis! 

Die Einhaltung der 2G+-Regel ist Pflicht! Jeder erwachsene Nutzer der Halle muss sich – ergänzend zum Einloggen mit der Luca-App – vor Betreten der Tennishalle in die ausliegende Liste eintragen. Mit seiner Unterschrift wird die Einhaltung der 2G+-Regel bestätigt.

Von der Regelung nicht betroffen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Bitte beachtet, dass weiterhin im gesamten Clubhaus die Maskenpflicht gilt:

  • FFP2- Masken ab 14 Jahren
  • Kinder unter 14 Jahren einfache Mund-Nasen-Bedeckung
  • Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.

Wir bitten alle Mitglieder/Gäste, die bestehenden Vorgaben zu beachten.