Das Land Niedersachsen hat flächendeckend die Warnstufe 1 ausgerufen. Mit Wirkung vom 24.11.2021 gilt damit die 2G-Regel bei Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen.

Das bedeutet, dass unsere Tennishalle ab sofort nur von genesenen oder geimpften Personen genutzt werden darf. Dies gilt auch für den Hallenvorraum sowie die Umkleide- und Duschräume.

Von der Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Die Einhaltung der 2G-Regel ist Pflicht. Jeder erwachsene Nutzer der Halle bzw. unserer Innenräume muss sich – ergänzend zum Einloggen mit der Luca-App – vor Betreten der Tennishalle in die ausliegende Liste (Platz- bzw. Besucherliste) eintragen und mit seiner Unterschrift die Einhaltung der 2G-Regel bestätigen.

Bitte beachtet, dass im gesamten Clubhaus weiterhin Maskenpflicht besteht.

Wir bitten alle Mitglieder/Gäste, die bestehenden Vorgaben zu beachten.