Im Landkreis Rotenburg (W) liegt die Inzidenz seit fünf Tagen über 50, daher gilt ab Donnerstag, den 4.11.2021, die „erweiterte 3G-Regel“ – diese greift auch bei Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen.
Unsere Tennishalle darf daher ab dem 4.11.2021 nur von genesenen, geimpften oder getesteten Personen genutzt werden. Dies gilt auch für den Hallenvorraum, die Umkleide- und Duschräume. Von der Regelung nicht betroffen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Die Einhaltung der 3G-Regel ist Pflicht. Jeder erwachsene Nutzer der Halle muss sich ergänzend zum Einloggen mit der Luca-App vor Betreten der Tennishalle in die ausliegende Liste eintragen. Mit seiner Unterschrift wird die Einhaltung der 3G-Regel bestätigt.
Im gesamten Clubhaus gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Wir bitten alle Mitglieder und Gäste, die bestehenden Vorgaben zu beachten.